Die Insolvenz der Project-Immobilien-Gruppe ist ein besorgniserregender Schritt, der viele Anleger und Immobilienkäufer in eine Situation der Unsicherheit und Besorgnis versetzt hat. Ausschüttungen bleiben aus, bei Ablauf der Laufzeit der Beteiligungen werden derzeit keine Rückzahlungsansprüche berechnet, Auskünfte zu Kapitalkonten werden nicht erteilt , so dass klare Antworten und solide Ratschläge unerlässlich sind. Auch die aktuellen Nettoinventarwerte je Investmentgesellschaft werden derzeit nicht mitgeteilt.
Wichtige Informationen für Anleger
Als Investor in die PROJECT-Gruppe, haben wir für Sie eine detaillierte Analyse und Zusammenfassung der aktuellen rechtlichen Situation in Bezug auf die Project-Gruppe erstellt. Diese Erstinformationen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die komplexen Facetten des Rechtsfalls und beleuchtet die daraus resultierenden Handlungsoptionen.
In diesem Dokument finden Sie eine klare Darstellung der aktuellen Situation, inklusive der rechtlichen Implikationen und möglichen Handlungsalternativen als Anleger. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Hauptoptionen gelegt, die Sie zur Sicherung Ihrer Rechte verfolgen können.
Diese Informationen sind grundlegend, um fundierte Entscheidungen über Ihre Investments in der PROJECT-Gruppe zu treffen. Sie erhalten Einblicke in die Komplexität der Anlagestrukturen und deren mögliche Konsequenzen, einschließlich der Auswirkungen der aktuellen Insolvenzverfahren Insolvenzen der Objektgesellschaften auf die Investment-Gesellschaften.
Wenn Sie Interesse an diesen wertvollen Informationen haben, können Sie diesen umfassenden Bericht auf Anfrage hier erhalten.
Wir empfehlen allen unseren Anlegern und Interessenten, sich diese Gelegenheit nicht entgehen zu lassen.
Wir sind erfahrene Anwälte, spezialisiert im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anlegerschutzrecht, und mit einer Leidenschaft, die Rechte von Anlegern und Immobilienkäufern zu verteidigen. Unsere Expertise dient dazu, Ihnen in Zeiten der Unsicherheit zur Seite zu stehen.
Derzeitiger Stand holzschnittartig: 56 der Objekt-Gesellschaften sind insolvent. Die Investmentgesellschaften haben also in insolvente Objektgesellschaften investiert – und zwar bis zu 60 % ihres Investments. Die sogenannten Investmentgesellschaften sind als AIFs (Alternative Investmentfonds) vollreguliert und werden von der Project Investment AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft betreut.
Nach den Prospektangaben sollte in die Entwicklung von Wohnimmobilien bzw. deren Sanierung in den Metropolregionen Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Nürnberg, München, Düsseldorf, Köln und Wien investiert werden. Vermeintlich sollte die durchschnittliche Projektrendite 12 % pro Jahr betragen.
Die Investmentfonds (Fonds), an denen die Anleger beteiligt sind, erwarben aber kein Immobilieneigentum. Sondern sie investierten das Geld der Anleger in diese Projektgesellschaften, welche sich wieder an verschiedenen Bauvorhaben beteiligten. Die Bauvorhaben weisen einen äußerst unterschiedlichen Planungs- und Ausführungsstand auf.
Rund 60 % der Projektgesellschaften sind bereits insolvent.
Damit können die Fonds die geplanten Einnahmen nicht mehr – wie prospektiert – realisieren, was eine nicht unerheblichen Abwertung des Nettoinventarwertes (NAV) zur Folge haben wird. Anders formuliert, es ist mit erheblichen Verlusten zu rechnen und auch ein Totalausfall des Investments ist nicht ausgeschlossen.
Die finanzielle und rechtliche Situation ist deshalb komplex und nicht pauschal zu beurteilen.
Je nach wirtschaftlicher Situation der Fonds ist zu entscheiden, ob und welche Anträge zur Beschlussfassung gegenüber der Fondsgesellschaft zur Schadensbegrenzung geboten sind, wie man die Interessen der Anleger bündelt und wie man sich gegenüber der Fondsgesellschaft selbst verhält.
Weiter zu prüfen ist, wer für den sich abzeichnenden Schaden verantwortlich ist, und ob man diesen erfolgreich durchsetzen kann. Auch kann eine Falschberatung von Anfang vorliegen, so dass eine Haftung der Berater/Vermittler denkbar ist.
Zusammenfassend sollte der Verlust im Verhältnis zur Fondsgesellschaft begrenzt werden und ein verbleibender Schaden wäre von einem Dritten einzufordern.
Ein Schadensbetrag muss hierbei nicht schon zwingend rechnerisch entstanden, oder nachgewiesen sein. Denn ein Schaden im rechtlichen Sinn ist nicht nur jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, sondern darüber hinaus jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses, und jede Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung.
Die Vielschichtigkeit der Project Gruppe Insolvenz erfordert eine gründliche, individuelle Beratung. Unsere kostenlose Erstinformation bietet Anlegern und Immobilienkäufern eine umfassende Bewertung ihrer spezifischen Situation. Mit einem tiefen Verständnis der juristischen und finanziellen Aspekte, die diese Insolvenz umgeben, einschließlich der Rolle von Alternativen Investmentfonds und der spezifischen Gesetze, die diese regeln, sind wir bestens positioniert, um Sie mit präzisen, individuellen und zeitnahen Ratschlägen zu unterstützen.
Die anhaltenden Entwicklungen und die damit verbundenen Unsicherheiten erfordern ein fundiertes Verständnis und strategisches Vorgehen. Unser Engagement liegt in der Bereitstellung aktueller, umfassender Informationen und Beratung, um Sie durch die Herausforderungen der Project Gruppe Insolvenz zu führen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Interessen zu schützen und mit Zuversicht in dieser komplexen Situation voranzuschreiten.
Die Insolvenz der Project-Immobilien-Gruppe hat bei Anlegern und Immobilienkäufern zu Verunsicherung und zahlreichen Fragen geführt. Wir, erfahrene Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht, bieten umfassende Dienstleistungen für Betroffene.
Schnell und unverbindlich – nutzen Sie unsere kostenlose Erstinformation. Wir bieten Ihnen eine eingehende Analyse und Beratung zu den Auswirkungen der Insolvenzen auf die Investmentfonds und Immobilienprojekte. Als erfahrene Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht klären wir Sie präzise über Ihre Rechte, mögliche Ansprüche und strategische Schritte zur Sicherung Ihrer Investitionen auf.
Wir übernehmen die rechtliche Vertretung für Anleger und Immobilienkäufer und setzen uns dafür ein, Ihre Ansprüche gegenüber der Project-Immobilien-Gruppe und anderen beteiligten Parteien effektiv durchzusetzen.
Analyse des Einzelfalls: Detaillierte Prüfung Ihrer individuellen Situation und des betroffenen Fonds oder Immobilienprojekts.
Strategische Beratung: Entwickeln von maßgeschneiderten Strategien zur Sicherung und Rückerstattung Ihrer Investitionen.
Rechtliche Vertretung: Professionelle Vertretung Ihrer Interessen in allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Project Gruppe.
Kommunikation mit den beteiligten Parteien : Übernahme Korrespondenz mit den relevanten Parteien, bspw. Fondsgesellschaften, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Berater und Vermittler.: Übernahme der Korrespondenz mit Insolvenzverwaltern und anderen relevanten Parteien, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Dokumentation und Beweissicherung: Sammlung und Aufbewahrung aller relevanten Dokumente und Informationen, die für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig sind.
Mit unserem erfahrenen Team und bewährten Verfahren garantieren wir eine zuverlässige und engagierte Unterstützung, um Sie durch die Komplexität der Project Gruppe Insolvenz zu führen und Ihre Interessen zu schützen. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt, um Ihre Situation zu besprechen und herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Die Nürnberger Unternehmensgruppe Project ist ein Firmengeflecht aus verschiedenen Firmengruppen und ist grob zu unterteilen in die Bereiche Verwaltung, Objekt-und Investmentgesellschaften und Bauvorhaben. Investoren sind sowohl Käufer von Eigentumswohnungen oder als auch Anleger, welche sich an Investmentfonds (Fonds) beteiligt haben. Diese wiederum stellten den Project-Gesellschaften Eigenkapital zur Verfügung.
Seit August 2023 sind die Holding- Gesellschaft der Gruppe und die nachfolgenden Tochtergesellschaften insolvent:
PROJECT Real Estate AG (PRE, Az IN1066/23, Nürnberg), die Holding-Gesellschaft der Gruppe;
PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH (PEG, Az IN999/23, Nürnberg), die operative Gesellschaft, die die Standorte für die Bauprojekte auswählt und die Projekte konzipiert;
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (PWG, Az IN978/23, Nürnberg), die Makler-Organisation der Gruppe; und
PROJECT Immobilien Management GmbH (PMG, Az IN977/23, Nürnberg), die u. a. für Bauleitung, Ausschreibungen und Beauftragung von Bauleistungen zuständig ist.
PROJECT Vermittlungs GmbH (PVG, Az IN214/23, Bamberg) die u. a. für Platzierungsgarantie zuständig ist.
PROJECT Real Estate Institutional GmbH (PREI, Az IN220/23, Bamberg).
Nachfolgend wurde das vorläufige Insolvenzverfahren auch über bisher 80 der 119 Objektgesellschaften eröffnet.
Um die Auswirkungen der Insolvenz der Projektgesellschaften auf die Anleger und Investoren zu verstehen, sei hier die Grundstruktur zusammengefasst:
Ebene 1 – Investmentfonds
Die Investoren haben sich entweder unmittelbar (Kommanditist) oder mittelbar (Treugeber) an der Investmentgesellschaft (Fonds) beteiligt und dort eine einmal oder ratierlich zu bezahlende Einlage geleistet. Die Fonds sind als Alternative Investmentfonds strukturiert worden. Dieses bedeutet, die Fonds durften ausschließlich in Sachwertanlagen nach Definition des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) investieren.
Ebene 2 – Objekt-Gesellschaft als Zwischen-Gesellschaften
Sie sind in der Regel in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert. Diese wiederum beteiligten sich an mehreren Bauvorhaben, die einen sehr unterschiedlichen Baustand aufweisen (Ebene 3).
Dies hat zur Folge, dass die Objektgesellschaften die geplanten Einnahmen nicht mehr wie vorgesehen realisieren und an die Investmentgesellschaften der Anleger auf der Ebene 1 weitergeben konnten. Deshalb wurde bisher zu 80 Objektgesellschaften auch der Insolvenzantrag gestellt.
Dies muss zwangsweise negative Auswirkungen auf den Nettoinventarwert der Fonds haben, so dass in unterschiedlicher Höhe mit einem Verlust bis hin zum Totalverlust der Anleger gerechnet werden muss.
Ebene 3 – Bauvorhaben
Das Kapital wurde in der Regel in mehrere Bauvorhaben investiert, was hier als Ebene 3 bezeichnet wird.
Unter Einschaltung verschiedener Unternehmen wurde der Grundstückskauf, Bau und Verkauf der Wohnungen abgewickelt. Für die Bauvorhaben wurde das Kapital der Investoren von der Ebene 1 über die Ebene 2 eingesetzt.
Wie vom Insolvenzverwalter in seiner Pressemitteilung vom 07.11.2023 ausgeführt, ist der Baustand sehr unterschiedlich und nicht alle Bauvorhaben werden von ihm fertig gestellt werden, was die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf der Ebene 2 und 1 verschärft.