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Projekt Metropolen 18 - Einladung zur Gesellschafterversammlung Hinweise an Anleger - wegen Abstimmverhalten 10.01.2024

Fachbeitrag für Anleger der PROJECT-Gruppe

Abstimmungshinweise für die einzelnen TOPs

Beschlussfassung TOP 1 Feststellung des Jahresabschlusses per einem 30.12.2022
Den Beschluss können Sie nur dann fassen, wenn Ihnen der Jahresabschluss zugesandt und vorgelegt wird. Wir haben festgestellt, dass die Jahresabschlüsse nicht in Ihrem aktuellen Account, auch nicht für die Vorjahre, hinterlegt sind. Fordern Sie daher von der Gesellschaft die Übersendung des Jahresabschlusses in elektronischer Form ab.
Wir empfehlen daher, diesem Beschluss nicht zuzustimmen und ihn abzulehnen.
Beschlussfassung TOP 2 Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022
Zu diesem Punkt schlagen wir vor, dass die Entlastung nicht erteilt wird. Es sprechen
dagegen die Unübersichtlichkeit des Aktivvermögens, in welches Sie investiert sind, die nicht
aktualisierte Vorlage der Nettoinventarwerte und auch die Insolvenzen der verschiedenen
Gesellschaften der Projektgruppe.
Wir empfehlen daher, diesem Beschluss nicht zuzustimmen und ihn abzulehnen.
Beschlussfassung TOP 3 Entlastung der Kapitalverwaltungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2022
Zu diesem Punkt schlagen wir vor, dass die Entlastung nicht erteilt wird. Es sprechen dagegen die Unübersichtlichkeit der Bewertung des Aktivvermögens und die Berechnung der aktuellen Nettoinventarwerte. Gleichfalls können wir derzeit nicht einschätzen, ob der vereinbarten Anlagestrategie entsprochen wurde.
Wir empfehlen daher, diesem Beschluss nicht zuzustimmen und ihn abzulehnen. 
Beschlussfassung TOP 4 Entlastung der Treuhandkommanditisten für das Geschäftsjahr 2022
Dieser Punkt betrifft nur die Gesellschafter die mittelbar, über den Treuhandkommanditisten eine Beteiligung an der Gesellschaft halten. Auch hier schlagen wir vor, die Entlastung nicht zu erteilen, da wir derzeit nicht einschätzen können, ob auch eine Haftung der Treuhandkommanditistin in Betracht kommt. 
Wir empfehlen daher, diesem Beschluss nicht zuzustimmen und ihn abzulehnen.
Beschlussfassung TOP 5 Ergebnisverwendung und Entnahmen
Dieser Punkt ist unklar formuliert. Er verweist auf den Jahresabschluss, der Ihnen als Gesellschafter nicht vorliegt. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass diesem Tagesordnungspunkt nicht zugestimmt wird, denn der Punkt ist unklar formuliert. Ihnen liegt der Jahresabschluss nicht vor und die Höhe des Ergebnisses bzw. der Fehlbeträge ist gleichfalls nicht benannt. Dieses stellt ein Problem im Rahmen der Bestimmtheit der Beschlussfassung dar. Hinzu kommt, dass wir als Anleger dem derzeitigen Ergebnis überhaupt nicht zustimmen können, denn durch die Vielzahl der Insolvenzen der Projektgruppe wird dieses auch Auswirkungen haben auf die prognostizierten und prospektierten Ausschüttungen. Wenn denklogisch eine Objektgesellschaft insolvent ist, erzielt sie zwar möglicherweise weiterhin die Mieteinnahmen, diese stehen jedoch dem Insolvenzverwalter, der die Insolvenzmasse vertritt, zu. Folglich kommt es spätestens ab diesem Zeitpunkt dazu, dass die Mieteinnahmen nicht im Rahmen der Ausschüttungsberechnung berücksichtigt werden können.
Wir empfehlen daher, diesem Beschluss nicht zuzustimmen und ihn abzulehnen.
Beschlussfassung TOP 6 Bestellung des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2023
Wir empfehlen hier zunächst mit Stimmenthaltung zustimmen, da uns die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht bekannt ist.

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