Zahlreiche Anleger haben in Unternehmensbeteiligungen investiert, insbesondere in alternative Investmentfonds (AIF) wie die PROJECT METROPOLEN 17 und 18 sowie in spezifische Immobilienprojekte. Diese Investitionen werden über einen Treuhänder in Form einer mittelbaren Kommanditbeteiligung realisiert. Die Anleger beteiligen sich über die Fondsgesellschaft an Projektentwicklungen in deutschen Metropolregionen, was dem typischen Blind-Pool-Charakter von Real-Estate-Private-Equity-Fonds entspricht.
In den geschlossenen Fonds haben Anleger unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Schadensersatz, der auf fehlerhafte Informationen und Beratung zurückzuführen ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Anleger zum Zeitpunkt ihrer Beitrittserklärung nicht vollständig und korrekt über alle Risiken und Nachteile aufgeklärt wurden. Darüber hinaus können Ansprüche aus der sogenannten Prospekthaftung bestehen.
Unsere Mandanten äußern die Sorge, dass sie durch ihre Investitionen einen Totalverlust erleiden könnten. Sie berichten, dass sie nicht ausreichend über sämtliche Risiken und Nachteile informiert wurden, was sie möglicherweise von der Zeichnung abgehalten hätte. In diesem Zusammenhang suchen sie nach Rückabwicklungs- und Ausstiegsmöglichkeiten.
Auf Basis unserer Erfahrungen sollten insbesondere die Rückabwicklungsmöglichkeiten aufgrund fehlerhafter Aufklärung und Beratung in Betracht gezogen werden, wie das außerordentliche Kündigungsrecht sowie die Rückabwicklung durch den Widerrufsjoker (bei Haustürgeschäften oder dem Abschluss außerhalb geschlossener Geschäftsräume).