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Seit der Insolvenz mehrerer Projektgesellschaften der Project-Gruppe aus Nürnberg und Bamberg erhalten wir seit dem letzten Jahr zahlreiche Anfragen von betroffenen Anlegern, die Unterstützung bei der Rückabwicklung ihrer Investitionen suchen.
Zahlreiche Anleger haben in unternehmerische Beteiligungen investiert, insbesondere in die PROJECT Fonds METROPOLEN 16, 17, 18, 19 usw., sowie in spezifische Immobilienanlagen über Treuhänder in Form von mittelbaren Kommanditbeteiligungen. Dies ermöglicht es den Anlegern, über die Fondsgesellschaften an Projektentwicklungen in deutschen Metropolregionen teilzuhaben. Die Beteiligungen weisen den typischen Blind-Pool-Charakter von Real-Estate-Private-Equity-Fonds auf.
Als Anleger sind Sie entweder direkt (als Kommanditist) oder indirekt (als Treugeber) an einer Fondsgesellschaft beteiligt. Sie haben entweder eine Einmalzahlung geleistet oder regelmäßige Beiträge im Rahmen eines Ratensparplans investiert. Die PROJECT-Fonds zählen zu den alternativen Investmentfonds (AIF), die sich durch Investitionen in Sachwerte auszeichnen, im Gegensatz zu herkömmlichen Fonds, die hauptsächlich in Aktien und Wertpapiere investieren.
Obwohl derzeit keine unmittelbare Insolvenz des Project-Fonds, in den Sie investiert haben, bevorsteht, haben die Insolvenzen der Projektgesellschaften dennoch indirekte Auswirkungen auf Sie. Nach der Insolvenzordnung haben Sie als Anleger keinen direkten Gläubigerstatus. Das bedeutet, dass Sie den Insolvenzverwalter nicht durch einen Gläubigerausschuss unterstützen oder überwachen können, noch haben Sie die Möglichkeit, eine Gläubigerversammlung einzuberufen oder daran teilzunehmen. Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten sind daher stark eingeschränkt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Anleger in geschlossenen Fonds unter bestimmten Umständen bereits jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen können, insbesondere wenn sie nicht vollständig über alle Risiken und Nachteile informiert wurden. Auch Ansprüche aus der Prospekthaftung könnten bestehen.
Handeln Sie jetzt! Ihr investiertes Geld ist noch nicht verloren. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht im besten Interesse der Anleger liegen und zu Verlusten führen könnten. Daher ist es entscheidend, die Interessen aller Anleger zu bündeln und alle verfügbaren Mittel zu mobilisieren, um Ihre Investition zu schützen.
Ein Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht kann durch diese gezielten Maßnahmen die Interessen der Anleger effektiv wahren und potenzielle finanzielle Verluste minimieren.