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Neuigkeiten zum Project Metropolen Fonds und der Insolvenz der Project-Gruppe

Fachbeitrag zur Insolvenz der PROJECT-Immobilien-Gruppe

Neuigkeiten zum Project Metropolen Fonds und der Insolvenz der Project-Gruppe

Seit der Insolvenz mehrerer Projektgesellschaften der Project-Gruppe aus Nürnberg und Bamberg erhalten wir seit dem letzten Jahr zahlreiche Anfragen von betroffenen Anlegern, die Unterstützung bei der Rückabwicklung ihrer Investitionen suchen.

Zahlreiche Anleger haben in unternehmerische Beteiligungen investiert, insbesondere in die PROJECT Fonds METROPOLEN 16, 17, 18, 19 usw., sowie in spezifische Immobilienanlagen über Treuhänder in Form von mittelbaren Kommanditbeteiligungen. Dies ermöglicht es den Anlegern, über die Fondsgesellschaften an Projektentwicklungen in deutschen Metropolregionen teilzuhaben. Die Beteiligungen weisen den typischen Blind-Pool-Charakter von Real-Estate-Private-Equity-Fonds auf.

Als Anleger sind Sie entweder direkt (als Kommanditist) oder indirekt (als Treugeber) an einer Fondsgesellschaft beteiligt. Sie haben entweder eine Einmalzahlung geleistet oder regelmäßige Beiträge im Rahmen eines Ratensparplans investiert. Die PROJECT-Fonds zählen zu den alternativen Investmentfonds (AIF), die sich durch Investitionen in Sachwerte auszeichnen, im Gegensatz zu herkömmlichen Fonds, die hauptsächlich in Aktien und Wertpapiere investieren.

Obwohl derzeit keine unmittelbare Insolvenz des Project-Fonds, in den Sie investiert haben, bevorsteht, haben die Insolvenzen der Projektgesellschaften dennoch indirekte Auswirkungen auf Sie. Nach der Insolvenzordnung haben Sie als Anleger keinen direkten Gläubigerstatus. Das bedeutet, dass Sie den Insolvenzverwalter nicht durch einen Gläubigerausschuss unterstützen oder überwachen können, noch haben Sie die Möglichkeit, eine Gläubigerversammlung einzuberufen oder daran teilzunehmen. Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten sind daher stark eingeschränkt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Anleger in geschlossenen Fonds unter bestimmten Umständen bereits jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen können, insbesondere wenn sie nicht vollständig über alle Risiken und Nachteile informiert wurden. Auch Ansprüche aus der Prospekthaftung könnten bestehen.

Handeln Sie jetzt! Ihr investiertes Geld ist noch nicht verloren. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht im besten Interesse der Anleger liegen und zu Verlusten führen könnten. Daher ist es entscheidend, die Interessen aller Anleger zu bündeln und alle verfügbaren Mittel zu mobilisieren, um Ihre Investition zu schützen.

Wie kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht bei Investments in Project-Fonds konkret helfen?

  • Rechtsberatung: Der Anwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und erläutert die spezifischen Risiken und Chancen Ihrer Investition.
  • Prüfung von Ansprüchen: Der Anwalt überprüft Ihre Unterlagen, um festzustellen, ob Sie Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung geltend machen können, insbesondere wenn Sie nicht ausreichend über die Risiken informiert wurden.
  • Vertretung gegenüber der Fondsgesellschaft: Der Anwalt kann Sie gegenüber der Fondsgesellschaft oder dem Insolvenzverwalter vertreten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder Informationen zu erhalten.
  • Einspruch bei Entscheidungen: Falls eine Gläubigerversammlung stattfindet, kann der Anwalt Ihre Interessen vertreten und sicherstellen, dass diese gewahrt bleiben.
  • Rechtsschutzversicherung: Der Anwalt prüft, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und kann gegebenenfalls die Deckungsanfrage für Sie übernehmen.
  • Verhandlungen: Der Anwalt kann Verhandlungen mit der Fondsgesellschaft oder anderen beteiligten Parteien führen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Klageerhebung: Bei Bedarf kann der Anwalt rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Ein Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht kann durch diese gezielten Maßnahmen die Interessen der Anleger effektiv wahren und potenzielle finanzielle Verluste minimieren.

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