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Rechtsanwälte Bontschev - Gründig - PROJECT-Gruppe Geschädigte: Wir schützen Ihre Anlage!

Erste Verluste und Existenzgefährdung nun ersichtlich!

Fachbeitrag für Anleger

Konsequenz aus den Insolvenzen der Objektgesellschaften war im Jahr 2023 zunächst nur, dass die versprochene Renditen von bis zu 12 % nicht ausgezahlt werden konnten. Die Anlegerverwaltung hatte am 04.09.2023 auch angekündigt, die vom Gewinn unabhängigen Entnahmen für die Anteilsklassen B und C auszusetzen, z.B. beim Metropolen 18.
Nun hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft, Projekt Investment AG, Strafanzeige gegen das Management der Project-Gruppe gestellt, weil in Höhe von 1,8 Millionen € nicht erbrachte Leistungen gegenüber den Projektgesellschaften abgerechnet worden seien, was letztlich auch die Investmentfonds geschädigt habe.
Im Geschäftsbericht vom 06.12.2023 zur PROJECT Metropolen 20 geschlossene Investment GmbH & Co. KG wird hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation u.a. ausgeführt, das sowohl beim Verkauf der unbebauten Grundstücke als auch der bereits im Bau befindlichen und noch nicht (vollständig) verkauften Immobilienentwicklungen mit deutlichen Preisabschlägen im
Vergleich zu den bislang erwarteten Verkaufspreisen gerechnet werden“ muss. „Selbst wenn das notwendige Kapital vorhanden wäre, ist eine spekulative Entwicklung von Grundstücken in der jetzigen unsicheren Marktphase mit sehr hohen Risiken verbunden. Auch wenn insbesondere die Fortführung bereits begonnener Bauprojekte einen schadenmindernden Charakter haben sollte, werden die Kapitalrückflüsse aus den Objektgesellschaften voraussichtlich deutlich geringer ausfallen, als ursprünglich kalkuliert.
Ähnlich lauten die Ausführungen im Geschäftsbericht zum Metropolen 18 und REALE WERTE Fonds 12.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte in allen Bilanzen nur ein eingeschränktes Testat.
Darin heißt es:
„Ein ausbleibender zeitlich angemessener Vertriebserfolg könnte eine Liquiditätskrise herbeiführen und den Bestand der Gesellschaft gefährden. Wie in … Lagebericht dargelegt, deuten diese Ergebnisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmungstätigkeit aufwerfen kann und die ein Bestandsgefährdungsrisiko im Sinne des § 322 Abs. 2 S. 3 HGB darstellt.„
Der Investmentfonds Metropolen 18 ist an insgesamt 34 Objektgesellschaften beteiligt, von denen 30 bereits insolvent sind. Beim REALE WERTE Fonds 12 sind 57 von 80 Objektgesellschaften und beim Metropolen 20 sind 12 Objektgesellschaften insolvent. Weitere 2 sollen beim Metropolen 20 ohne Rückabwicklung veräußert werden und bei 7 ist eine Rückabwicklung vorgesehen, aus welcher aber voraussichtlich keine Erträge für den Investmentfonds zu erwarten sind.

Damit ist jedenfalls bei den genannten 3 Investmentfonds damit zu rechnen, dass nicht nur die versprochene Rendite nicht mehr zu realisieren ist. Sondern es ist auch die Rückzahlung des Kapitals nur mit erheblichen Abschlägen zu erwarten. Selbst ein Totalverlust des noch nicht zurückgezahlten Kapitals ist bei Eintritt der Insolvenz der Investmentgesellschaft gemäß dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nicht auszuschließen.

Beim REALE WERTE Fonds 12 ist schon im Geschäftsjahr 2022 eine Abwertung von 17.913.231,90 € erfolgt, sodass ein Gesamtverlust von 18.724.935,31 € entstand. Hieraus resultiert auch eine Abwertung des prozentualen Kapitalanteils auf nur noch 0,78 von 1,12 Prozentpunkte im Jahr 2021. Der nicht ausgewiesene Nettoinventarwert kann damit auch nicht
mehr höher als 78 % sein.

Beim Metropolen 18 erfolgte zum 31.12.2022 eine Abwertung von 20.535.662,40 €, welche auf die 3 Anteilsklassen A, B und C unterschiedlich verteilt sind. Im Verhältnis zum am Jahresanfang bestehenden Kapitals von 130.781.390,94 € ist schon ein Verlust von rund 15 % gegeben.

Mithin ist jede Aussage der Kapitalverwaltungsgesellschaft und ehemaligen Berater, doch gegebenenfalls mit rechtlichen Maßnahmen bis zum Abschluss der Insolvenzverfahren oder weiteren Informationen der Insolvenzverwaltung abzuwarten, äußerst fragwürdig.

Auch die alleinige Bündelung von Interessen zur gemeinsamen Tätigkeit gegenüber der eigenen Fondsgesellschaft, so vernünftig diese erscheinen mag, kann die eigentliche Problematik des eintretenden Kapitalverlustes nicht lösen. Hiergegen hilft nur die individuelle Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche wegen falscher Angaben in den Prospekten und gegebenenfalls in der Beratung selbst, soweit seit der Zeichnung noch keine 10 Jahre vergangen sind.

Nur bei älteren Investmentfonds, wie dem REALE WERTE Fonds 12, wird sich eine Beratung auf die Wahrung der Ansprüche diesem gegenüber, gegebenenfalls auch in Richtung einer Liquidation oder Kündigung, konzentrieren müssen. Dies mit dem Ziel, eine geordnete Abwicklung zur Reduzierung weiterer nutzloser Kosten und Vermeidung zusätzlicher Verluste zu erreichen.

Ersichtlich ist aus dem Vergleich der 3 genannten Investmentfonds, dass Handlungsalternativen je Fonds gesondert und in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Situation bereits jetzt zu prüfen und durchzusetzen sind.

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