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Ihre Kanzlei Rechtsanwälte Bontschev - Gründig.
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Wir haben bereits über die Aussetzung der Zinszahlungen an Anleger informiert, die in die Genussrechte der DEGAG investiert haben. Momentan erfassen wir die Anlagen unserer Mandanten und prüfen, ob es neben der Gesellschaft noch weitere Haftungsgegner gibt. Es ist jedoch ratsam, die Anwaltskosten derzeit gering zu halten, besonders wenn keine Deckung durch die Rechtsschutzversicherung besteht. Die derzeitige Unsicherheit lässt offen, ob die Situation nicht möglicherweise zur Insolvenz der Gesellschaft führen könnte.
Die Anlagevermittlung basiert auf einem Auskunftsvertrag, der dem Vermittler zwei wesentliche Pflichten auferlegt. Zum einen ist der Anlagevermittler verpflichtet, dem Anleger vollständige und korrekte Informationen über diejenigen Tatsachen zu liefern, die für dessen Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind.
Zum anderen hat der Anlagevermittler die Kapitalanlage hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit sowie die Zahlungsfähigkeit des Anlegers zu überprüfen (sog. Plausibilitätsprüfung, vgl. BGH BKR 2017, 340 und BGH NJW 2000, 2503). Diese Pflichten unterscheiden den Anlagevermittler klar vom Anlageberater, der zusätzlich auch die fachkundige Bewertung und Beratung der Anlageentscheidung übernehmen muss.
Die vom BGH festgelegten Kriterien zur Prüfung der Pflicht des Anlagevermittlers lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: parteibezogene Umstände und geschäftsbezogene Umstände.
Parteibezogene Umstände:
Diese beziehen sich auf die spezifischen Eigenschaften der Vertragsparteien, nämlich des Anlageinteressenten und des Vermittlers:
Geschäftsbezogene Umstände:
Diese beziehen sich auf den Inhalt der Anlage und die Umstände des Geschäfts, über die der Vermittler den Anleger informieren muss:
Besonders für rechtsschutzversicherte Geschädigte ist es ratsam, individuelle Schritte gezielt und professionell zu lenken. Zögern Sie nicht, unverbindlich Kontakt mit uns aufzunehmen und Ihre Fragen zu stellen. Massenabfertigung gehört nicht zu unserem Serviceverständnis. Wir bieten Ihnen eine persönliche Betreuung, die auf Ihren Fall und Ihre spezifischen Interessen zugeschnitten ist. Dies schließt selbstverständlich auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit ein.